Info vom BSSB zum Schießbetrieb: (Stand 15. Februar 2021)
In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.
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