• Für Sportstätten gilt zur eigenen sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel sowie bei teilgedeckten bzw. halboffenen Schießständen die 3G-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene sowie aktuell Getestete Zugang erhalten
  • Für Zuschauer gilt im Außen- wie Innenbereich die 2G-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten.
  • Folgende Tests sind zulässig:
    • PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
    • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
    • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise. Im Zuschauerbereich gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, soweit diese minderjährig sind. Der Zugang kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.
  • Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: Abweichend von der für den Zuschauerbereich gültigen 2G-Regelung können Personen zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, wenn diese zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen. Für die Testnachweise sind folgende Tests zulässig: PCR, PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).


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