Aktuelle Info vom BSSB

Stand 12. April 2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). 

Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.

Weitere Öffnungsschritte können frühestens mit Wirkung ab dem 26. April 2021 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden.


Stand 24. März 2021

Der bayerische Ministerrat hat die aktuell in Bayern gültige Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) bis zum 18. April 2021 verlängert und angepasst. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.

Die ursprünglich für den Zeitraum ab 22. März 2021 benannten, weiteren Öffnungsschritte sind bis zum 12. April 2021 ausgesetzt.  

Weitere Infos unter https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Mit anderen Worten: Unser Schießstand muss weiter geschlossen bleiben. Leider!
Bleibt's gesund und trainierts zuhause.